Bestattungsarten

Sie haben die Wahl der Bestattungsarten

Wie die letzte Ruhestätte auch immer Aussehen soll, Trauer braucht einen geeigneten Ort.

Wichtiger Hinweis:

In der Bundesrepublik Deutschland gilt laut Gesetz der Friedhofs- bzw. Bestattungszwang. Das heißt, dass es den Angehörigen nicht erlaubt ist, eine Erdbestattung an jedem beliebigen Platz durchzuführen oder die Urne mit der Asche einer/eines Verstorbenen zu Hause aufzubewahren bzw. im eigenen Garten zu vergraben.

Erdbestattungen

Die Erdbestattung, die/ der Verstorbenein wird in einem Sarg in der Erde beerdigt. Diese Art wurde in den letzten Jahren immer mehr durch die Feuerbestattung zurückgedrängt. Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen Reihen- bzw. Einzelgrab und Wahl- bzw. Doppelgrab. Gegen eine Gebühr wird für einen von der Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune festgelegten Zeitraum ein Nutzungsrecht an dieser Grabstätte erworben. Gerne geben wir Ihnen hierzu nähere Auskünfte.

Feuerbestattungen

Bei der Feuerbestattung, wird die/der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert (kremiert). Die sterblichen Überreste (Asche) werden in einer Urne verwahrt. Sofern es gewünscht wird, kann der Einäscherung eine Trauerfeier mit Aufbahrung des Sarges in einer Trauerhalle/Kirche vorausgehen. Für die Beisetzung der Urne mit der Asche der/des Verstorbenen gibt es verschiedene Möglichkeiten wie eine Seebestattung, Beiseitzung in einem FriedWald oder die Umwandlung der Asche in einen Diamanten.

Urnenbeisetzung

Beisetzung in einem anonymen Urnengrab

Bei dieser Beisetzungsform dürfen in vielen Städten und Gemeinden die Angehörigen nicht bei der Urnenbestattung anwesend sein. Folglich erfahren sie auch nicht, wo die Urne ihre letzte Ruhestätte gefunden hat. Nur das Grabfeld als Gemeinschaftsanlage, in dem anonyme Urnenbestattungen vorgenommen werden, ist bekannt. In der Regel hat jede Stadt / Gemeinde ein Grabfeld für anonyme Urnenbestattungen eingerichtet.

-Beisetzung in einem Urnengrab / in der Urnenwand (Kolumbarium)

Ähnlich der Erdbestattung kann das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstätte erworben werden. Die Grabstätte unterscheiden sich allerdings in deren Größe ggü. den Gräbern für eine Erdbestattung und oft in der Laufzeit des Nutzungsrechtes.

Seebestattungen

Für eine Seebestattung wird die Asche in eine „Spezial-Seeurne“ eingefüllt und außerhalb der 3-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Seebestattung wird nach alter seemännischer Sitte durchgeführt und kann auf Wunsch durch die Angehörigen begleitet werden. Die häufigsten Seebestattungen erfolgen in der Nord- und Ostsee und können dort von unterschiedlichen Häfen beginnen. Auf Wunsch kann die Seebestattung auch in jedem anderen Meer erfolgen, allerdings nicht immer mit der Begleitung durch Angehörige.

Beisetzung in einem FriedWald (Ruhe-Forst)

Bei einer Beisetzung im FriedWald oder RuheForst darf die Asche nur in einer „Ökourne“ (Ist in dem Preis für eine Beisetzung enthalten) oder einer Holzurne bestattet werden. Als Vertragspartner von FriedWald und RuheForst können wir unter anderem Beisetzungen in den uns am nächst gelegen Wäldern in Laubach (RuheForst) sowie Lauterbach und Gelnhausen (FriedWald) anbieten, bei denen wir Sie auf Wunsch gerne begleiten. Außerdem sind wir bei der individuellen Planung und Ausgestaltung behilflich.

Umwandlung der Asche in einen Diamanten

Bei dieser Bestattungsform wird die Asche einer/eines Verstorbenen in einen Erinnerungsdiamanten umgewandelt und den Angehörigen nach Abschluss dieses Verfahrens ausgehändigt.

Beisetzungsmöglichkeiten im Ausland

In den letzten Jahren haben sich zu den klassischen Beisetzungsformen auch noch einige weitere Möglichkeiten ergeben, auf die wir nicht näher eingehen wollen, sondern nur kurz erwähnen wollen: z. B. Ausstreuen der Asche in einen Gebirgsbach oder auf einer Almwiese in den Schweizer Bergen, Ausstreuen der Asche von einem Heißluftballon im Elsass.