Im Trauerfall

Was ist zu tun, wenn ein Familienmitglied verstorben ist?

Oft tritt der Tod bei einem Familienmitglied plötzlich und daher unerwartet ein. Es ist aber auch möglich, dass man sich auf diesen Moment vorbereitet hat (sofern es überhaupt möglich ist, sich auf den Tod eines nahestehenden Menschen vorzubereiten), weil eine schwere Krankheit vorausgegangen ist. Abhängig von dem Ort, wo der Tod eingetreten ist, sind von Ihnen Maßnahmen zu ergreifen bzw. werden diese von anderer Stelle in die Wege geleitet:

Todesfall im Krankenhaus / Alten- und Pflegeheim

Verstirbt ein(e) Patient(in) in einem Krankenhaus, wird durch den behandelten Arzt der Tod festgestellt und darüber eine Todesbescheinigung ausgestellt.

Tritt der Tod in einem Alten- und Pflegeheim ein, kümmert sich das Pflegepersonal bzw. die Verwaltung darum, dass der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst benachrichtigt wird.

Todesfall in privater Wohnung

Wenn bei einem Angehörigen in häuslicher Umgebung der Tod eintritt, muss von den anwesenden Personen der Hausarzt bzw. ärztliche Notdienst/Notarzt benachrichtigt werden. Der herbeigerufene Arzt stellt den Tod fest und fertigt eine Bescheinigung darüber aus. Bis zu dem Zeitpunkt, wo der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt, dürfen an dem Leichnam keine Veränderungen vorgenommen werden. Eine Abholung und Überführung durch ein Bestattungsinstitut darf ebenfalls erst nach der ärztlichen Todesfeststellung vorgenommen werden. Bescheinigt der Arzt allerdings einen nichtnatürlichen Tod bzw. kann er über die Todesart keine konkreten Angaben machen, ist er dazu verpflichtet die Polizei zu verständigen.

Benachrichtung eines Bestattungsinstituts Ihres Vertrauens

Ab dem Zeitpunkt, wo die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, können Sie Kontakt mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Wenn Sie sich bezüglich der Bestattung von uns beraten und betreuen lassen wollen, können Sie uns jederzeit anrufen.

Telefon: 06045 / 7386.

Wichtige Dokumente / Unterlagen

Abhängig von dem Familienstand und/oder der persönlichen Lebenssituation eines(r) Verstorbenen sind unterschiedliche Dokumente und Unterlagen für das Trauergespräch, in dem wir uns viel Zeit für Ihre Wünsche und Belange nehmen, bereitzuhalten. Nachfolgend zählen wir einige Dokumente auf, die für die weitere Organisation der Bestattung wichtig sind:

>> Todesbescheinigung
>> gültiger Personalausweis des/der Verstorbenen
>> Geburtsurkunde
>> Heiratsurkunde / Familienstammbuch
>> Auszug aus dem Familienbuch
>> Scheidungsurteil
>> Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
>> Rentenbescheid(e)
>> Versichertenkarte der Krankenkasse
>> Versicherungspolicen

 

Welche der oben erwähnten Papiere im konkreten Todesfall benötigt werden, können Sie gerne vorab telefonisch erfragen. In den seltenen Fällen, in denen die notwendigen Dokumente nicht vorhanden sind, helfen wir Ihnen gerne bei deren Besorgung, sofern es notwendig ist.